Schweizerinnen und Schweizer verlieren täglich Tausende von Franken – ohne es zu wissen
Vor allem Personen ab 45 Jahren wissen oft nicht, dass sie Anspruch auf Rückzahlungen, Erstattungen oder Korrekturen haben. Der Grund? Niemand informiert sie darüber. Dabei bestehen zahlreiche Möglichkeiten: zu hohe Sozialabgaben, nicht beanspruchte Steuerabzüge, vergessene Pensionskassenguthaben oder zu viel bezahlte Krankenkassenprämien – und mehr.
Ein Finanzberater ist kein bloßer Theoretiker, sondern ein Fachmann, der Ihre finanzielle Lage prüft, Versäumnisse erkennt und Ihnen dabei hilft, Schritt für Schritt das Geld zurückzufordern, das Ihnen zusteht.

Zu viel bezahlte Krankenkassenprämien (nicht beantragte Prämienverbilligung)
Falls Sie in den vergangenen Jahren keine Prämienverbilligung beantragt haben, obwohl Sie dazu berechtigt gewesen wären, haben Sie vermutlich zu hohe Beiträge geleistet. In einigen Kantonen ist eine rückwirkende Rückerstattung noch möglich.
Fehlerhafte AHV-/IV-Beiträge
Auch im Schweizer System sind Fehler nicht ausgeschlossen. Beiträge können durch Arbeitgeber oder automatische Systeme doppelt oder falsch gemeldet werden. Solche Unstimmigkeiten lassen sich prüfen und gegebenenfalls korrigieren – mit Aussicht auf Rückzahlung.


Nicht beanspruchte Freizügigkeitskonten
Beim Wechsel des Arbeitsplatzes werden Pensionskassengelder häufig nicht übertragen und bleiben ungenutzt. Mithilfe eines Finanzberaters lassen sich diese vergessenen Konten wiederfinden – das Geld steht Ihnen zu.
Verpasste Steuererstattungen der letzten Jahre
Zahlreiche Personen machen keine Abzüge geltend – etwa für Aus- und Weiterbildung, Gesundheitskosten oder Einzahlungen in die Säule 3a. Ein Berater kann Ihre Steuererklärungen der letzten drei bis fünf Jahre analysieren und Möglichkeiten zur Rückerstattung aufzeigen.

Warum wird man darüber nicht informiert?
Weil man in der Schweiz selbst aktiv werden muss – es erfolgt keine automatische Benachrichtigung. Wer nicht nachfragt oder sich informiert, geht leer aus.
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So sichern Sie sich eine staatliche Auszahlung in der Schweiz
(Das große Finanzgeheimnis für 2025)
In der Schweiz existieren zahlreiche staatliche Unterstützungsleistungen, über die kaum jemand spricht. Besonders im Jahr 2025 stehen einmalige Rückzahlungen und Entschädigungen im Mittelpunkt – allerdings nur für jene, die ihre Finanzen aktiv überprüfen lassen.
Wenn Sie vor 1985 geboren wurden und:
- Ihre Versicherungsbeiträge in den letzten fünf Jahren nicht kontrolliert haben,
- steuerliche Abzüge nicht vollständig genutzt wurden,
- unklar ist, wo Ihre Freizügigkeitskonten liegen,
- Sie noch nie eine Prämienverbilligung beantragt haben,
...dann haben Sie womöglich Anspruch auf eine Auszahlung von bis zu 6’800 CHF – ohne es zu wissen.
Unsere Finanzberater unterstützen Sie dabei:
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- Steuern und Sozialabgaben rückwirkend zu analysieren
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- Die Kommunikation mit Behörden, Krankenkassen und Stiftungen zu übernehmen
Wir versprechen keine Wunder – aber: in 7 von 10 Fällen finden wir Ansprüche, die bisher ungenutzt geblieben sind.
Verpassen Sie Ihre Chance nicht – die Erstprüfung ist kostenlos und völlig unverbindlich.